§ 335 Beendigung des Zwangsverfahrens
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 17
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- FG Schleswig, 01.02.2011 – 3 K 64/10Zitiert von 10
- BFH, 26.06.2014 – IV R 17/14Umfang der Ermessenserwägungen und Zeitpunkt der gerichtlichen Kontrolle bei der Festsetzung eines VerzögerungsgeldsZitiert von 26
- FG Hessen, 22.04.2024 – 11 K 1365/23
- BFH, 07.03.2007 – X B 76/06Zitiert von 11
- FG Niedersachsen, 05.06.2025 – 15 K 98/24
- BFH, 06.11.2012 – VIII R 19/09Verspätungszuschlag für Feststellungserklärung einer GbRZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- FG Hessen, 12.07.2016 – 9 K 512/14Zitiert von 1
- FG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 – 3 K 1236/10Zitiert von 2
- FG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 – 3 K 1235/10Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 335 AO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wird die Verpflichtung nach Festsetzung des Zwangsmittels erfüllt, so ist der Vollzug einzustellen.